Gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes – Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch sowie bestimmter anderer Gesetze (GBl. [Dz. U.] von 2023, Pos. 1606) ist das Hotel verpflichtet, die Standards zum Schutz von Minderjährigen (SOM) bis zum 15. August 2024 einzuführen.
Das Hotel hat die Pflicht, die Standards zum Schutz von Minderjährigen anzuwenden, insbesondere die Identität des Minderjährigen sowie dessen Beziehung zur erwachsenen Begleitperson im Objekt festzustellen.
(Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Gefahren der Sexualkriminalität und zum Schutz von Minderjährigen).